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Handreichung Kinderrechte und Kinderschutz in der Kinder- und Jugendhospizarbeit

 

Projektbeschreibung

Vielfältige Risiko- und Gefährdungsanalysen, Schutzkonzepte und weitere Inhalte um das Thema „Kindswohlgefährdung“ liegen einrichtungsbezogen, regional und bundesweit vor. 

Diese wurden in der Regel von Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Sozialhilfeträger und -organisationen, Politikressorts, medizinisch-gesundheitlichen Einrichtungen und Organisationen usw. erstellt. 

Es gibt bisher jedoch keine Handreichung zur Einschätzung des Kinderschutzes in der Kinder- und Jugendhospizarbeit auf Bundesebene, die die drei Praxisfelder ambulant, stationär und Bildungsarbeit einbezieht. Es existieren lediglich Kinderschutzkonzepte einzelner stationärer und ambulanter Kinder- und Jugendhospizeinrichtungen, -dienste oder vereinzelt Gedanken sowie Konzepte auf Landesebene.

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsenen mit lebensverkürzender Erkrankung sowie ihre An- und Zugehörigen befinden sich in besonderen Lebenssituationen. Diese sind durch spezifische Risikofaktoren und Bedarfe gekennzeichnet, die sich von anderen Gruppen und dafür entwickelte Kinderschutzkonzepte unterscheiden.

Die Kinder- und Jugendhilfe ist für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre zuständig, in Einrichtungen und Organisationen der Kinder- und Jugendhilfe, wie Kita, Schule usw. finden sich zumeist Kinder ohne Erkrankung. Wenn diese Kinder 18 Jahre alt sind, werden sie als Erwachsene eingestuft.

Bei der Kinder- und Jugendhospizarbeit ist die Lage vielschichtig, die Zielgruppen sind sehr divers: Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit lebensverkürzender Erkrankung aber auch junge Erwachsene über 18 Jahre, die gesetzlich nicht mehr als Kinder bezeichnet werden und dennoch eine sehr vulnerable Menschengruppe darstellen. Außerdem gibt es zahlreiche Angebote für minderjährige und erwachsene Geschwister.

Gleichzeitig haben die Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Rechte, die allen Kindern zu eigen sind. Darüber hinaus sind die Menschenrechte sowie die Rechte für Menschen mit Behinderung anzuwenden. Aus diesem Grund kommt der Entwicklung sowie Etablierung von maßgeschneiderten Konzepten in Einrichtungen und Organisationen der Kinder- und Jugendhospizarbeit unter Einbezug der Kinderrechte sowie dem Fokus der drei Praxisfeldern ambulant, stationär und Bildungsarbeit eine besondere Bedeutung zu.

Der Deutsche Kinderhospizverein e.V. ist mit seinen Mitgliedsorganisationen in seiner Fachexpertise auf junge Menschen mit lebensverkürzender Erkrankung und ihre An- und Zugehörigen spezialisiert. Als bundesweite Organisation vereint er viele Expertinnen und Experten aus dem Bundesgebiet aus den 3 Praxisfeldern ambulant, stationär und Bildung. Gemeinsam wird an dieser Handreichung gearbeitet, die qualifizierte und praxisnahe Inhalte für den alltäglichen Gebrauch zur Verfügung stellen soll.

Das Projekt „Kinderrechte und Kinderschutz in der Kinder- und Jugendhospizarbeit“ ist besonders gekennzeichnet durch eine hohe Beteiligung verschiedener Personengruppen.  Es arbeiten haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitende des DKHV e.V. und seinen Mitgliedsorganisationen aus den Settings ambulant, (teil-)stationär und Bildung zusammen, wie auch durch die Kinder- und Jugendhospizarbeit begleitete Zielgruppen: Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit lebensverkürzender Erkrankung sowie deren Eltern und Geschwister. Damit kann eine einheitliche Einschätzung und ein gemeinsames Vorgehen auf Bundesebene erreicht sowie entsprechende Anerkennung der Inhalte ermöglicht werden.

Rechte- und Schutzkonzepte enthalten verschiedene zu erarbeitende Bausteine, die je Organisation, für die ein Rechte- und Schutzkonzept erstellt werden soll, selbst erarbeitet werden. 

In der in diesem Projekt zu entwickelnden Handreichung können Erfahrungen aller Mitgliedsorganisationen des Deutschen Kinderhospizvereins e.V. einbezogen und Best-Practice Hinweise als auch Fragestellungen mit auf den Weg geben werden.

Einzubeziehen sind z.B. Maßnahmen des Personalmanagements, die bereits bei der Einstellung von Mitarbeitenden zu beachten sind, oder auch Fragestellungen zu Partizipation und Kinderrechten. Beispiele zu den Fragestellungen: Wie werden alle Kinder und Jugendlichen eingebunden, die sich in den Organisationen der Kinder- und Jugendhospizarbeit bewegen und wie können sie sich beteiligen, was kann verbessert werden? Wo werden die Kinderrechte angewandt und wie wird erreicht, dass alle haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden diese verinnerlichen? Des Weiteren wird sich in dem Projekt mit dem Thema Verhaltenskodex und Interventionsplänen im Verdachtsfall, Schulungsbedarfen, Ansprechpersonen, Prozessen und vielem mehr auseinandergesetzt.


Ziele

  • Gewährleistung des Kinderschutzes in Einrichtungen und Organisationen der Kinder- und Jugendhospizarbeit

  • Förderung sowie Sicherung von Strukturen, Rahmenbedingungen und Inhalten des Kinderschutzes in Einrichtungen sowie Organisationen der Kinder- und Jugendhospizarbeit

  • Nutzung der Handlungsempfehlungen und Bezugnahme durch Einrichtungen und Organisationen der Kinder- und Jugendhospizarbeit, um eigene Kinderschutzkonzepte zu erstellen oder bestehende zu evaluieren und anzupassen/zu erweitern

  • Das Thema Kinderschutz fließt in Curricula der Aus-, Fort- und Weiterbildung von haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden sowie in relevante Studiengänge ein

  • Etablierung der Handreichung als Referenz für weitergehende Fachdiskussionen zum Thema Kinderschutz

  • Die Erstellung, Anwendung und regelmäßige Evaluation eines Schutzkonzepts stellt eine verpflichtende Grundlage für alle Bereiche der Kinder- und Jugendhospizarbeit dar

  • Die Relevanz und Komplexität von Kinderschutz in Einrichtungen und Organisationen der Hospizarbeit für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene wird verdeutlicht und dient als Grundlage für eine geregelte Finanzierung


Die Projektleitung und -koordination ist im Deutschen Kinderhospizverein e.V. verortet. Die inhaltliche Steuerung obliegt einer Steuerungsgruppe, die sich aus dem Fachgremium der Kinder- und Jugendhospizarbeit unter dem Dach des Deutschen Kinderhospizvereins e.V. heraus gegründet hat.


Zielgruppen der Handreichung

  • Verantwortliche Personen, Organisationen und Einrichtungen, die Hospizarbeit für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene anbieten

  • Praktiker*innen, die in der Hospizarbeit für junge Menschen tätig sind

  • Personen, Initiativen, Vereine und andere, die planen, ein Angebot in der Hospizarbeit für junge Menschen auf den Weg zu bringen

  • Fachöffentlichkeit (Netzwerk, Fachverbände, Wissenschaft)

  • Entscheidungsträger*innen (Krankenkassen, Jugendämter, Politik)


Erfolg und Nachhaltigkeit

Durch die weitreichende Wirkung der Handreichung, die alle anderen Organisationen und Einrichtungen, die Hospizarbeit für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene anbieten, die Möglichkeit gibt, damit eigene Schutzkonzepte zu erstellen, wird die Nachhaltigkeit sehr hoch zu bewerten sein. Insbesondere ist von einem nachhaltigen, deutlich höheren Schutz der begleiteten jungen Menschen mit lebensverkürzenden Erkrankungen und Geschwister auszugehen.

Das Projekt „Handreichung Kinderrechte und Kinderschutz in der Kinder- und Jugendhospizarbeit“ läuft über einen Zeitraum von 2 Jahren und wird voraussichtlich Ende 2025 beendet.

 


 

Handreichung Kinderschutzkonzept
Antragsteller: Deutscher Kinderhospizverein e.V.
Fördersumme: 52.000,00 €

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