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Förderrichtlinien der Deutschen KinderhospizSTIFTUNG

Die Deutsche KinderhospizSTIFTUNG wurde 2006 mit dem Zweck errichtet, Mittel zur Förderung der Kinderhospizarbeit bundesweit durch eine steuerbegünstigte Körperschaft oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts zu beschaffen. Vorrangig ist dabei die Arbeit des Deutschen Kinderhospizvereins e.V. gemäß dessen Vereinssatzung zu fördern. Daneben kann die Stiftung ihren Zweck auch unmittelbar selbst verwirklichen.

 

Förderschwerpunkte sind insbesondere:
  • Förderung des Bereiches „Familien“ des Deutschen Kinderhospizvereins e.V., um Familien mit lebensverkürzend erkrankten oder bereits gestorbenen Kindern und Jugendlichen in besonderen Krisensituationen zu unterstützen.
  • Förderung ambulanter Kinder- und Jugendhospizdienste des Deutschen Kinderhospizvereins e.V.
  • Projektbezogene Förderung für im Betrieb befindliche stationäre Kinder- und Jugendhospize.
  • Projektbezogene Förderung für im Betrieb befindliche ambulante Kinder- und Jugendhospizdienste.
  • Förderung der Seminar- und Bildungsarbeit der Deutschen Kinderhospizakademie.
  • Förderung von Fachtagungen der Kinderhospizbewegung, um die Kinder- und Jugendhospizarbeit bundesweit bekannter zu machen.
  • Förderung von Studien- und Forschungsprojekten sowie Publikationen, welche sich mit der Kinder- und Jugendhospizarbeit beschäftigen.

Kuratorium und Vorstand der Stiftung können besondere auch zeitlich befristete und inhaltlich begrenzte Förderschwerpunkte oder -programme beschließen.

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Leistungen der Stiftung besteht nicht.

Förderantrag

Sie interessieren sich für eine Förderung durch die Deutsche KinderhospizSTIFTUNG?

Unsere Förderrichtlinien, das Antragsformular sowie einen Vordruck für den Verwendungsnachweis finden Sie hier:

Förderrichtlinien / Antrag / Mittelabruf / Verwendungsnachweis

Hier finden Sie die Datenschutzhinweise zu den Förderanträgen.