Zum Hauptinhalt springen

Geldauflagen für die Deutsche KinderhospizSTIFTUNG

Durch Zuweisungen von Geldauflagen haben Strafrichter und Staatsanwälte die Möglichkeit, die Arbeit der Deutschen KinderhospizSTIFTUNG zu unterstützen und nachhaltig zu sichern.

Die Deutsche KinderhospizSTIFTUNG fördert Kinder- und Jugendhospizarbeit bundesweit. Ihr satzungsgemäßes Ziel ist es, für diese wichtige Arbeit eine sichere finanzielle Unterstützung bieten zu können.

Viele der über 50.000 in Deutschland lebenden Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit einer lebensverkürzenden Erkrankung werden mit ihren Familien durch ambulante und stationäre Kinder- und Jugendhospize begleitet. Die Begleitung erfolgt ab der Diagnose, im Leben, im Sterben – und über den Tod der Kinder hinaus.

Als zweckgebundene Einnahmen können mit Hilfe von Geldauflagen kurzfristig genau die Projekte gefördert werden, die eine finanzielle Unterstützung benötigen. Damit kann die so dringend benötigte Lebensbegleitung der Familien mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit einer lebensverkürzenden Erkrankung sichergestellt werden.

Unsere bundesweit arbeitende Stiftung hat zum Ziel, die Kinder- und Jugendhospizarbeit nachhaltig zu fördern und damit eine finanzielle Unterstützung zu den oft unsicheren Spendenaufkommen anzubieten.

 

Geldauflagen an unsere Stiftung fördern die Angebote der Kinder- und Jugendhospizarbeit, wie z.B.  

  • den Aufbau von neuen ambulanten Kinder- und Jugendhospizdiensten.

  • Jugendbegegnungen für Kinder mit einer lebensverkürzenden Erkrankung. 

  • Familienseminare für betroffene Familien.

  • Geschwisterarbeit für betroffene Geschwister.

  • Ausbildung von ehrenamtlichen Mitarbeitern*innen in der Kinder- und Jugendhospizarbeit u.v.m.

 

Wir garantieren durch ein separates Geldauflagenkonto eine transparente Verwaltung der Geldauflagen und leisten fristgerecht Rechenschaft über eingehende und ausstehende Zahlungseingänge. Das Ausstellen von Spendenbescheinigungen für eingehende Geldauflagen ist ausgeschlossen.

Geldauflagenkonto: Sparkasse Olpe
IBAN: DE55 4625 0049 0000 0551 60

Sie wünschen weitere Informationen zum Thema Geldauflagen?

Schreiben Sie uns: