Der Stiftungszweck
Die Deutsche KinderhospizSTIFTUNG ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Olpe.
Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln gemäß § 58 Nr. 1 der Abgabenordnung (AO) zur Förderung der Kinder- und Jugendhospizarbeit bundesweit durch eine steuerbegünstigte Körperschaft oder durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Dabei ist die Arbeit des Deutschen Kinderhospizvereins e.V. gemäß dessen Vereinssatzung vorrangig zu fördern. Daneben kann die Stiftung ihren Zweck auch unmittelbar selbst verwirklichen.
Wir verfolgen ausschließlich und unmittelbar mildtätige sowie gemeinnützige Zwecke.
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Förderung des Bereiches „Familien“ des Deutschen Kinderhospizhospizvereins e.V., um Familien mit lebensverkürzend erkrankten oder bereits gestorbenen Kinder in besonderen Krisensituationen zu unterstützen
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Förderung ambulanter Kinder- und Jugendhospizdienste des Deutschen Kinderhospizvereines e.V.
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Förderung von Baukosten des Abschiedsbereiches für im Bau befindliche stationäre Kinderhospize
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Projektbezogene Förderung für im Betrieb befindliche stationäre Kinder- und Jugendhospize
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Projektbezogene Förderung für im Betrieb befindliche ambulante Kinder- und Jugendhospizdienste
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Förderung der Seminar- und Bildungsarbeit der Deutschen Kinderhospizakademie
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Förderung von Fachtagungen der Kinderhospizbewegung, um dadurch die Kinder- und Jugendhospizarbeit bundesweit bekannter zu machen
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Förderung von Studien- und Forschungsprojekten sowie Publikationen, welche sich mit der Kinder- und Jugendhospizarbeit beschäftigen
Gründungsstifter
Auf Initiative des Deutschen Kinderhospizverein e.V. fanden sich im Jahre 2006 insgesamt 34 Gründungsstifter. Mit einem Gründungskapital von insgesamt 303.578,99 EUR brachten sie die Deutsche Kinderhospizstiftung auf den Weg. Die Stiftung wurde daraufhin am 6. Dezember 2006 vom Regierungspräsidenten in Arnsberg anerkannt. Am 10. Februar 2007 wurde sie offiziell im Rahmen eines Festaktes gegründet.
Ehrenamtlich:
Vorstand und Kuratorium
Die Stiftung arbeitet gemäß ihrer Satzung (§§ 7 bis 10) mit einem mindestens zweiköpfigem, höchstens dreiköpfigen Vorstand. Das Kuratorium setzt sich aus mindestens sechs und höchstens acht Mitgliedern zusammen. Mitglieder des Kuratoriums dürfen nicht zugleich Vorstandsmitglieder sein. Die Stiftungsorgane sind alle ehrenamtlich tätig.
Eng verbunden
Die Deutsche KinderhospizSTIFTUNG fördert satzungsgemäß vorrangig den Deutschen Kinderhospizverein e.V.